In vielen alten Städten, die von Kaisern gebauet und kaiserlich geblieben waren, wurde durch einen kaiserlichen Vogt Gericht und Recht geübt im Namen des Kaisers. Und
als Symbol solcher Gerichtsbarkeit, oder auch als Kennzeichen des einem Orte vom Kaiser verliehenen Stadt- oder Reichbilds-Rechtes, diente ein auf offenem Markte stehendes Kaiserbild von Holz oder
Stein, wie es noch jetzt in vielen alten Niederdeutschen Städten zu sehen ist, z. B. in Bremen.
Nach dem ersten Kaiser nannte man es vielleicht "Karolus-Bild", woraus im Munde des Volks nach und nach Rolands-Bild wurde. Vielleicht auch hielt man den alten Helden
Roland für Karls ersten Statthalter und für das Muster aller kaiserlichen Vögte.
Vielleicht hatte Hamburg schon in früheren Zeiten solch eine Säule; mindestens gab es hier kaiserliche Vögte (Advocaten genannt), die Recht sprachen und übten.
Jedenfalls aber wurde, nachdem Hamburg ein erweitertes Reichbildsrecht erhalten hatte, zu dessen Kennzeichen Ao. 1264 ein solches Rolands-Bild aufgerichtet, und zwar auf dem Platze, wo das
Eimbeck'sche Haus am Dornbusch stand, in der Nähe einer kleinen Brücke, die darnach den Namen Rolandsbrücke empfangen hat. Dies war die Stätte, an der nach Altdeutscher Weise unter freiem Himmel der
Vogt das Gericht hegte. Aber nur einige und 100 Jahre haben die Hamburger den Roland gehabt, dann verschwand er, und das ging also zu:
Kaiser Karl IV. der Lützelburger war 1368 in Tangermünde (nach Andern 1375 in Lübeck); die Grafen von Holstein zogen zu ihm, um durch seinen Machtspruch die
landesherrlichen Rechte über Hamburg zurück zu erlangen, auf welche ihr Vorfahr, Adolf IV., verzichtet hatte. Sie glaubten solchen Verzicht anders verstehen zu müssen, als die Hamburger ihn
verstanden, denen sie übrigens sonst gar nicht übel wollten. Da die Hamburger sich neben Adolfs Verzicht auch darauf stützten, daß ihre Stadt eine kaiserliche sei, so glaubten die Grafen, daß der
Kaiser nur auf seine Rechte über Hamburg zu verzichten brauche, das Andre werde sich finden. Den Kaiser setzte dieser Handel in Verlegenheit.
Er war den Hamburgern gewogen, hatte ihnen erst 1365 ihre Privilegia bestätigt, auch das große Recht ertheilt, alle Seeräuber zu verfolgen, zu richten und den
Blutbann auf der Elbe zu üben. Er konnte sie darum nicht den Holsteinischen Grafen unterthänig machen. Diesen aber war er auch Freund und hätte ihnen gern etwas Gutes gegönnt. Darum half er sich mit
einem doppelsinnigen Befehl, der weder recht Deutsch noch kaiserlich war; darnach sollten sich die Hamburger zu den Grafen als zu ihren Herren halten, jedoch ihrer Rechte und Pflichten zu Kaiser und
Reich unbeschadet.
Das war ein Gebot, das aus zweiten miteinander unverträglichen Dingen bestand. So sahen es auch die Grafen an, schlugen sich die Sache aus dem Sinn und bestätigten
lieber den Hamburgern die alten Verträge und Freiheiten, wogegen diese sich auch erkenntlich bewiesen.
Aber dem Kaiser verübelten die Hamburger seine doppelsinnige Antwort, da sie erwartet hatten, er werde unumwunden für ihr Recht auftreten. Sie meinten nun, da die
Sache mit den Grafen ohne des Kaisers Hülfe so leidlich abgelaufen war, daß sie hinfort keines kaiserlichen und Rechtsschutzes mehr bedürften, und deshalb kamen sie zu Häuf und stürzten das
Rolandsbild um und warfen es von der Brücke ins Wasser. Wann dies geschehen ist, bleibt ungewiß. Einige Autoren schreiben 1368, was aber unrichtig, denn noch 1375 und 1385 ließ unser Rath durch
Meister Bertram den Maler das Rolandsbild farbig überstreichen, was unsere Kämmereirechnungen beweisen.
Jedenfalls ist es bald nach 1385 umgestürzt. Und zum Andenken daran, daß es einst auf der Brücke gestanden, war noch um 1650 an einem Eckhause der großen
Reichenstraße in einer Mauernische ein kleines hölzernes Rolandsbild angebracht. Jetzt ist das dortige Fleth zugeschüttet und von der Brücke nur der Name "Rolandsbrücke" gerettet.
Doch kann es immerhin sein, daß tief unter dem Schlamm des jetzt zugeschütteten Canals das alte Rolandsbild noch jetzt liegt, und früher von den Flethenkiekern wohl
aufzufinden gewesen wäre, wenn sie nur mehr Sinn gehabt hätten für solche Alterthümer.